Wahlen

Bundestagswahl 2025

Beantragung Briefwahl

Der Versand der Briefwahlunterlagen hat begonnen. Wir bitten zu beachten, dass die Briefwahl online nur noch bis Dienstag um 12:00 Uhr beantragt werden kann.

Sollten Sie bereits einen Antrag per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form gestellt haben, so sehen Sie bitte von einer nochmaligen Beantragung ab.

Die Bundestagswahl 2025 wird am 23. Februar 2025 stattfinden. Diese Wahl ist von großer Bedeutung, da sie über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages entscheidet, der das zentrale Organ der Legislative in Deutschland ist. 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Wichtig:

Eine andere Person kann den Antrag auf Briefwahl für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.

(Sie finden entsprechende Hinweise dazu auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung!)

Die Verbandsgemeinde bittet darum, die Briefwahl erst mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und von einem formlosen Antrag abzusehen. 

Für Deutsche im Ausland oder Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, empfehlen wir allerdings schon jetzt eine Antragstellung. 

Informationen dazu finden Sie unter:

 Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin


Öffentliche Bekanntmachungen zum Wählerverzeichnis

Sie wollen Ihre Daten im Wählerverzeichnis einsehen oder haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie glauben wahlberechtigt zu sein?  

Informationen dazu finden Sie hier:


Vergangene Wahlen

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