Unter dem Motto "Schlichten ist besser als richten!" vermitteln Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich in strittigen Situationen.
Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört es, den in § 380 der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühnenversuch und einen Sühnenversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe der Schiedsamtsordnung durchzuführen.
Die Schiedsperson ist zuständig für die Verbandsgemeinde Linz am Rhein mit den Gemeinden:
- Dattenberg
- Kasbach-Ohlenberg
- Leubsdorf
- Stadt Linz am Rhein
- Ockenfels
- St. Katharinen
- Vettelschoß