Schiedsamt

Unter dem Motto "Schlichten ist besser als richten!" vermitteln Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich in strittigen Situationen.

Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört es, den in § 380 der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühnenversuch und einen Sühnenversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe der Schiedsamtsordnung durchzuführen.

Die Schiedsperson ist zuständig für die Verbandsgemeinde Linz am Rhein mit den Gemeinden:

  • Dattenberg
  • Kasbach-Ohlenberg
  • Leubsdorf
  • Stadt Linz am Rhein
  • Ockenfels
  • St. Katharinen
  • Vettelschoß

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