Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau

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  • Leistungsbeschreibung

    Das Grundgesetz  schreibt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als staatliche Aufgabe fest.   Auch die Kommunen sind verpflichtet, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag umzusetzen.

    In Rheinland-Pfalz bestellen die Kommunen auf der Grundlage der Gemeinde- und der Landkreisordnung kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Deren Aufgabe ist es, sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune einzusetzen. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen sie zum Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bei. In vertraulichen Sprechstunden unterstützen sie ratsuchende und interessierte Frauen. Zum Themenspektrum gehören u.a. Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beruflicher Wiedereinstieg, Trennung und Scheidung, Sozialleistungen oder Gewalterfahrungen. Zudem unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Linz am Rhein

    Gleichberechtigung – mehr als ein Wort

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, so steht es im Grundgesetz. Darauf sind wir stolz. Was heute so selbstverständlich klingt, war bisweilen ein mühsamer Kampf und ein weiter Weg. Noch immer gibt es Bereiche in unserer Gesellschaft, in denen die Gleichberechtigung nicht zufriedenstellend umgesetzt oder gelebt wird. Um diese Situation zu verbessern, hat die Verbandsgemeinde Linz die Position einer Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet. Unsere Mitarbeiterin, Frau Astrid Thol, füllt diese Aufgabe mit viel Engagement aus.

    Sie setzt sich in der Region dafür ein, dass das Bewusstsein für dieses Thema geschärft wird. Sie schafft Angebote zur Stärkung der Rolle der Frau und ist Ansprechpartnerin für alle, die aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert und vorverurteilt werden. Kommunale Vorhaben und Strukturen werden von ihr im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter überprüft und sie bringt Impulse und Änderungen ein, wo das Anliegen nicht hinreichend beachtet ist.

    Frau Thol ist vertrauenswürdige Ansprechpartnerin für alle, die sich aufgrund ihres Geschlechts Diskriminierungen ausgesetzt sehen - sei es am Arbeitsplatz oder privat. Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dem beruflichen Wiedereinstieg von Müttern oder der Stellung der Frau im Berufsleben unterstützt sie gerne und zeigt darüber hinaus Fördermöglichkeiten auf. Nehmen sie doch einfach mal Kontakt mit ihr auf.

    Kontakt

    • Gleichstellungsbeauftragte Astrid Thol
    • Telefon: 02631 802 608
    • Telefon mobil: 0162 49 35 966
    • E-Mail: athol@neuwied.de
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Linz am Rhein

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Gleichstellungsbeauftragte Astrid Thol

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E-Mail: athol@neuwied.de

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