Antrag auf Aufbruchgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Die Anträge zur Aufbruchgenehmigung werden von den zuständigen Ansprechpartnern der Verbandsgemeindeverwaltung bearbeitet.
Die Anträge zur Aufbruchgenehmigung werden von den zuständigen Ansprechpartnern der Verbandsgemeindeverwaltung bearbeitet.